
Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen
Mieterinnen und Mieter können auch dann eine Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen geltend machen, wenn sie die Verträge nicht selbst abgeschlossen haben. Die Wüstenrot Bausparkasse weist auf ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH VI R 24/20) hin.