Stürze bei Nässe und Kälte können kostspielig werden
Bei feucht-kalter Witterung im Herbst und Winter besteht vor Häusern und auf Gehwegen eine umfassende Räum- und Streupflicht bei gefallenem Laub, aber auch bei Schnee. Diese Pflicht trifft nicht nur private Immobilieneigentümer, sondern auch Firmen. Die Württembergische gibt dazu Hinweise.