
Mieterhöhung bei erwarteter Energieeinsparung
Vermieter können Kosten einer energetischen Modernisierung durch eine Mieterhöhung auf die Mietparteien umlegen, wenn eine Einsparung von Energie zu erwarten ist. Dabei spielt es keine Rolle, wie sich der Energieverbrauch tatsächlich entwickelt. Die WI verweist hierzu auf ein aktuelles BGH-Urteil.