Grunderwerbsteuer-Regelung im Kaufvertrag ist entscheidend
Beim Immobilienkauf fällt Grunderwerbsteuer an, die das Finanzamt entweder dem Käufer oder dem Verkäufer auferlegen kann. Daher klärt der Kaufvertrag meist vorab, wer die Steuer zahlt. Diese Vereinbarung bindet das Finanzamt, es sei denn, es begründet eine abweichende Entscheidung.