
WEG darf Kostenverteilung ändern
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) kann mehrheitlich eine neue Verteilung der Kosten beschließen und dabei von der bislang vereinbarten Gemeinschaftsordnung abweichen. Allerdings darf die neue Regelung nicht einzelne Mitglieder der Gemeinschaft unangemessen benachteiligen.