
Haftung bei schadhaftem Inventar in Ferienimmobilie
Vermieter einer Ferienwohnung haften dafür, dass das Inventar zum Zeitpunkt der Vermietung nicht schadensbehaftet ist und gefahrlos benutzt werden kann. Andernfalls drohen im Einzelfall hohe Haftungsansprüche. Die Württembergische Versicherung AG weist hierzu auf ein aktuelles Urteil hin.