Menschen mit Behinderung können Kfz-Beihilfe beantragen
Unter bestimmten Voraussetzungen können Menschen mit Behinderung eine Beihilfe beantragen, wenn sie auf ein Fahrzeug angewiesen sind, um ihren Beruf auszuüben oder eine Ausbildung zu absolvieren. Die Württembergische weist auf ein Urteil des Sozialgerichts Lüneburg (S 38 SO 34/25 R) hin.