
Indexmiete muss verständlich geregelt sein
Die Regelungen in einem Mietvertrag müssen klar und verständlich sein. Insbesondere gilt dies bei einer vereinbarten Indexmiete. Die Wüstenrot Immobilien GmbH, ein Unternehmen der W&W-Gruppe, weist hierzu auf eine aktuelle Entscheidung des Landgerichts Berlin II (63 S 138/24) hin.