Gemeinsame Immobilie darf vor Scheidung nur ausnahmsweise versteigert werden

Trennen sich Eheleute, sollten sie während des Scheidungsverfahrens auch regeln, ob sie eine gemeinsame Immobilie veräußern oder einer von ihnen sie übernimmt. Werden sie sich nicht einig, kann ein Ehegatte unter engen Voraussetzungen bereits während der Trennungszeit eine Zwangsversteigerung der Immobilie gegen den Willen der Partnerin bzw. des Partners durchführen. Die Wüstenrot Immobilien GmbH, ein Unternehmen der W&W-Gruppe, weist auf eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH XII ZB 100/22) hin.

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Ein Ehepaar erwarb im Jahr 2017 ein Mehrfamilienhaus, das es mit seinen beiden Töchtern teilweise selbst nutzte und im Übrigen vermietete. Bereits im darauffolgenden Jahr zog der Mann aus und leitete die Scheidung ein. Da sich das Ehepaar über einen Verkauf der ihm gemeinsam gehörenden Immobilie auch drei Jahre nach der Trennung nicht einigen konnte, beantragte der Mann bereits vor Abschluss des Scheidungsverfahrens beim Amtsgericht die Zwangsversteigerung. Dagegen wehrte sich die Frau gerichtlich, kam damit aber nicht durch.

Laut der Entscheidung des BGH ist eine Teilungsversteigerung während eines laufenden Scheidungsverfahrens nur zulässig, wenn die antragstellende Person dringend auf ihren Anteil am Veräußerungserlös angewiesen ist und die Interessen der Ehepartnerin bzw. des Ehepartners und der gemeinsamen Kinder nicht überwiegen. Dabei sind sämtliche Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen. Im entschiedenen Fall wertete das Gericht die Interessen des Mannes höher. Dieser sei dringend auf den Erlös aus der Veräußerung angewiesen, da er von Sozialhilfe lebte und nicht in der Lage war, die auf der Immobilie abgesicherten Kredite zu bedienen. Dagegen würde für die Frau und die Kinder ein Umzug keine besondere Härte darstellen, zumal die Familie erst seit Kurzem im Familienheim lebte. Da die Eheleute schon länger als drei Jahre getrennt lebten, hatten sie auch genügend Zeit, sich auf eine Veränderung einzustellen.

Kornwestheim, 19. Mai 2023

Die W&W-Gruppe

1999 aus dem Zusammenschluss der beiden Traditionsunternehmen Wüstenrot und Württembergische entstanden, entwickelt und vermittelt die W&W-Gruppe heute die vier Bausteine moderner Vorsorge: Absicherung, Wohneigentum, Risikoschutz und Vermögensbildung. Sie verbindet die Geschäftsfelder Wohnen und Versichern mit den digitalen Initiativen der W&W brandpool und bietet auf diese Weise Kundinnen und Kunden die Vorsorgelösung, die zu ihnen passt. Dabei setzt die W&W-Gruppe auf den Omnikanalvertrieb, der von eigenen Außendiensten über Kooperations- und Partnervertriebe sowie Makleraktivitäten bis hin zu digitalen Initiativen reicht. Für den börsennotierten Konzern mit Sitz in Kornwestheim arbeiten derzeit rund 13.000 Menschen im Innen- und Außendienst.