Steuern sparen bei der energetischen Sanierung

Die Bundesregierung hat 2020 neue steuerliche Förderungen für die energetische Sanierung eingeführt. Immobilienbesitzer können im Rahmen des „Klimapakets“ Aufwendungen für energetische Sanierungen von selbstgenutztem Wohneigentum in beträchtlicher Höhe steuerlich geltend machen – sofern dem Finanzamt eine Bescheinigung vom ausführenden Fachbetrieb zur Durchführung der Maßnahmen vorgelegt wird. Darauf weist die Wüstenrot Bausparkasse AG hin.

Weißes Blatt mit Paragraph-Zeichen auf dunkelgrauem Teppichboden
Energetische Sanierungen am selbstgenutzten Wohneigentum können – sofern dieses älter als zehn Jahre ist – die Steuerlast eines Immobilienbesitzers um maximal 40.000 Euro senken. Foto: Katja Bäcker-Wittke, Abdruck für redaktionelle Zwecke honorarfrei.

Energetische Sanierungen am selbstgenutzten Wohneigentum können – sofern dieses älter als zehn Jahre ist – die Steuerlast eines Immobilienbesitzers um maximal 40.000 Euro senken. Voraussetzung dafür sind eigene Investitionen von bis zu 200.000 Euro – und eine Bescheinigung über die Durchführung der baulichen Maßnahmen durch den ausführenden Fachbetrieb. Dies geschieht auf einem behördlich vorgegebenen Musterformular – gegebenenfalls auch elektronisch. Ohne die Bescheinigung, die dem Finanzamt im Rahmen der Steuererklärung vorgelegt wird, gibt es keine Steuerermäßigung.

Einen Steuervorteil können Wohneigentümer übrigens auch dann erhalten, wenn sie die Immobilie, die energetisch saniert wird, nur in Teilen selbst bewohnen – etwa bei einem Mehrfamilienhaus. Die Steuerermäßigung fällt dann anteilig aus.

Auch im Rahmen einer Wohnungseigentums-gemeinschaft (WEG) können Immobilienbesitzer von Steuererleichterungen profitieren. Bauliche Maßnahmen zur energetischen Sanierung kann hier der WEG-Verwalter für alle beteiligten Wohnungseigentümer zentral beauftragen – nicht jeder Besitzer muss also gesondert tätig werden. Die ihnen zustehende Steuerförderung aus den Maßnahmen der WEG zur energetischen Sanierung können die einzelnen Wohnungseigentümer dann entsprechend ihrem Miteigentumsanteil prozentual steuerlich geltend machen. Dafür kann der Verwalter den Eigentümern Abschriften der Bescheinigungen zur Verfügung stellen und darauf deren Eigentumsanteil vermerken.

Wer die selbstgenutzte Eigentumswohnung allein saniert, profitiert auch allein. Aufwendungen zur energetischen Sanierung, die innerhalb einer WEG klar einer bestimmten Wohnung zugeordnet werden können, kommen steuerlich auch nur dem Eigentümer dieser Wohnung zugute. Dessen Steuerlast verringert sich entsprechend.

Ludwigsburg, 2. September 2020

Die W&W-Gruppe

1999 aus dem Zusammenschluss der beiden Traditionsunternehmen Wüstenrot und Württembergische entstanden, entwickelt und vermittelt die W&W-Gruppe heute die vier Bausteine moderner Vorsorge: Absicherung, Wohneigentum, Risikoschutz und Vermögensbildung. Sie verbindet die Geschäftsfelder Wohnen, Versichern und brandpool als gleichstarke Säulen und bietet auf diese Weise jedem Kunden die Vorsorgelösung, die zu ihm passt. Dabei setzt die W&W-Gruppe auf den Omnikanalvertrieb, der von eigenen Außendiensten über Kooperations- und Partnervertriebe sowie Makleraktivitäten bis hin zu digitalen Initiativen reicht. Für den börsennotierten Konzern mit Sitz in Stuttgart arbeiten derzeit rund 13.000 Menschen im Innen- und Außendienst.