Mieter haftet für Stromkosten

Verfügt eine Mietwohnung über einen separaten Stromzähler, haftet nicht der Vermieter, sondern ausschließlich der Mieter für die Stromkosten. Die Wüstenrot Bausparkasse AG, ein Unternehmen der W&W-Gruppe, weist auf ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (VIII ZR 165/18) hin.

Weißes Blatt mit Paragraph-Zeichen auf dunkelgrauem Teppichboden
Verfügt eine Mietwohnung über einen separaten Stromzähler, haftet nicht der Vermieter, sondern ausschließlich der Mieter für die Stromkosten. Foto: Katja Bäcker-Wittke, Abdruck für redaktionelle Zwecke honorarfrei.
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Im entschiedenen Fall hatte der Vermieter eines Mehrfamilienhauses jede Wohnung mit einem eigenen Stromzähler ausgestattet. Da die Mieter einer Wohnung ihre Stromrechnungen nicht bezahlten, verklagte das Stromversorgungsunternehmen den Eigentümer des Hauses, die rückständigen Stromkosten zu übernehmen. Die Klage wurde abgewiesen. Laut dem Urteil kommt der Stromlieferungsvertrag in der Regel mit demjenigen zustande, der den Strom entnimmt. Bei vermieteten Wohnungen seien dies die Mieter. Voraussetzung sei jedoch, dass die Wohnungen über separate Stromzähler verfügen, sodass eine Abrechnung des Stromverbrauchs pro Wohnung möglich ist.

Ludwigsburg, 7. Juli 2020

Die W&W-Gruppe

1999 aus dem Zusammenschluss der beiden Traditionsunternehmen Wüstenrot und Württembergische entstanden, entwickelt und vermittelt die W&W-Gruppe heute die vier Bausteine moderner Vorsorge: Absicherung, Wohneigentum, Risikoschutz und Vermögensbildung. Sie verbindet die Geschäftsfelder Wohnen, Versichern und brandpool als gleichstarke Säulen und bietet auf diese Weise jedem Kunden die Vorsorgelösung, die zu ihm passt. Dabei setzt die W&W-Gruppe auf den Omnikanalvertrieb, der von eigenen Außendiensten über Kooperations- und Partnervertriebe sowie Makleraktivitäten bis hin zu digitalen Initiativen reicht. Für den börsennotierten Konzern mit Sitz in Stuttgart arbeiten derzeit rund 13.000 Menschen im Innen- und Außendienst.