Mieter müssen Wartung von Rauchmeldern ermöglichen

Mieter müssen es zulassen, dass in ihrer Wohnung Rauchmelder eingebaut und diese regelmäßig gewartet werden. Missglückte Wartungstermine rechtfertigen jedoch nicht ohne weiteres eine Kündigung des Mietverhältnisses. Dies ist nur möglich, wenn ein Mieter ihm bekannte Wartungstermine versäumt hat und vom Vermieter deshalb abgemahnt wurde. Die Wüstenrot Bausparkasse, ein Unternehmen der W&W-Gruppe, weist auf eine aktuelle Entscheidung des Landgerichts Freiburg (3 S 266/18) hin.

Weißes Blatt mit Paragraph-Zeichen auf dunkelgrauem Teppichboden
Mieter müssen es zulassen, dass in ihrer Wohnung Rauchmelder eingebaut und diese regelmäßig gewartet werden. Foto: Katja Bäcker-Wittke, Wüstenrot & Württembergische AG. Abdruck für redaktionelle Zwecke mit Quellenangabe honorarfrei.
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Ein mit der Wartung von Rauchmeldern beauftragtes Unternehmen hatte den vorgesehenen Termin mit einem Aushang im Eingangsbereich eines größeren Mietshauses angekündigt. Als einer der Mieter am Wartungstermin nicht öffnete, klebte ein Mitarbeiter des Unternehmens einen Zettel mit der Bitte um Rückruf an die Wohnungstüre. Nachdem der Mieter hierauf nicht reagierte und auch bei einem zweiten Wartungstermin nicht anwesend war, kündigte der Vermieter ohne weitere Abmahnung das Mietverhältnis und klagte auf Räumung.

Das Landgericht Freiburg sah die Kündigung als unberechtigt an. Zum einen könne der Vermieter nicht beweisen, dass dem Mieter die angesetzten Wartungstermine überhaupt bekannt waren. Dieser sei auch mietvertraglich nicht verpflichtet gewesen, aus eigener Initiative mit dem Unternehmen einen Termin zu vereinbaren. Zum anderen habe es der Vermieter versäumt, den Mieter abzumahnen und ihm eine Kündigung anzudrohen, falls er weiterhin eine Wartung der Rauchmelder nicht ermögliche.

Ludwigsburg, 7. Januar 2020

Die W&W-Gruppe
1999 aus dem Zusammenschluss der beiden Traditionsunternehmen Wüstenrot und Württembergische entstanden, entwickelt und vermittelt die W&W-Gruppe heute die vier Bausteine moderner Vorsorge: Absicherung, Wohneigentum, Risikoschutz und Vermögensbildung. Sie verbindet die Geschäftsfelder Wohnen, Versichern und brandpool als gleichstarke Säulen und bietet auf diese Weise jedem Kunden die Vorsorgelösung, die zu ihm passt. Dabei setzt die W&W-Gruppe auf den Omnikanalvertrieb, der von eigenen Außendiensten über Kooperations- und Partnervertriebe sowie Makleraktivitäten bis hin zu digitalen Initiativen reicht. Für den börsennotierten Konzern mit Sitz in Stuttgart arbeiten derzeit rund 13.000 Menschen im Innen- und Außendienst.