Parkverbot auf schmalen Straßen auch ohne Verbotsschild

Ist eine Straße schmaler als 5,50 Meter, darf in der Regel auch gegenüber einer Grundstückseinfahrt nicht geparkt werden. Die Württembergische Versicherung, ein Unternehmen der Wüstenrot & Württembergische-Gruppe (W&W), weist auf ein aktuelles Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes (3 C 7.17) hin, aus dem sich dieser Orientierungswert ergibt.

Weißes Blatt mit Paragraph-Zeichen auf dunkelgrauem Teppichboden
Die Württembergische Versicherung weist auf ein aktuelles Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes hin. Foto: Katja Bäcker-Wittke, Wüstenrot & Württembergische AG. Abdruck für redaktionelle Zwecke mit Quellenangabe honorarfrei.
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Ein Hauseigentümer wollte es nicht mehr hinnehmen, dass Fahrzeuge gegenüber der Einfahrt in seine Garage parkten, da er nur mit Mühe aus- und einfahren konnte. Er verlangte von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde, dass sie das seiner Meinung nach unzulässige Parken durch ein Parkverbotsschild verhindere. Da die Behörde dazu nicht bereit war, klagte er vor dem Verwaltungsgericht, kam aber damit in sämtlichen Instanzen nicht durch.

Laut dem Bundesverwaltungsgericht ist das Parken gegenüber von Grundstückseinfahrten auch ohne Verbotsschild untersagt, wenn die Straße schmaler als 5,50 Meter ist. Im entschiedenen Fall war jedoch die Anliegerstraße genau 5,50 Meter breit. Hinzu kam als weitere Rangierfläche ein Gehweg mit einer Breite von 1,15 Meter, der überfahren werden musste, um von der Garage auf die Straße zu gelangen. In einem Fahrversuch, den das Verwaltungsgericht in erster Instanz durchführen ließ, musste der Hauseigentümer mit seinem 4,92 Meter langen Fahrzeug dreimal rangieren, um aus der Garage herauszukommen. Dies sei zumutbar, sagte das Bundesverwaltungsgericht in der Urteilsbegründung. Dabei hob es auch darauf ab, dass es sich um eine übersichtliche Anliegerstraße mit wenig Verkehr handle, sodass mehrmaliges Rangieren gefahrlos möglich sei. Außerdem sei der Hauseigentümer für die bestehenden Erschwernisse mitverantwortlich, weil er eine abschüssige enge Zufahrt zur Garage gebaut habe, was nicht notwendig gewesen wäre.

Ludwigsburg, 10. September 2019

Die W&W-Gruppe

1999 aus dem Zusammenschluss der beiden Traditionsunternehmen Wüstenrot und Württembergische entstanden, entwickelt und vermittelt die W&W-Gruppe heute die vier Bausteine moderner Vorsorge: Absicherung, Wohneigentum, Risikoschutz und Vermögensbildung. Sie verbindet die Geschäftsfelder Wohnen, Versichern und brandpool als gleichstarke Säulen und bietet auf diese Weise jedem Kunden die Vorsorgelösung, die zu ihm passt. Dabei setzt die W&W-Gruppe auf den Omnikanalvertrieb, der von eigenen Außendiensten über Kooperations- und Partnervertriebe sowie Makleraktivitäten bis hin zu digitalen Initiativen reicht. Für den börsennotierten Konzern mit Sitz in Stuttgart arbeiten derzeit rund 13.000 Menschen im Innen- und Außendienst.