Rechtzeitig die Reifen wechseln

Im vergangenen Jahr waren rund 35.000 Unfälle mit Personenschäden auf die Witterungsbedingungen und Straßenverhältnisse zurückzuführen. Im Herbst und Winter ist die Ursache häufig die falsche Bereifung der Fahrzeuge. Die Württembergische Versicherung AG, ein Unternehmen der Wüstenrot & Württembergische-Gruppe (W&W), rät Autofahrern zum rechtzeitigen Reifenwechsel.

Mann beim Reifenwechsel
Autofahrer sollten ihr Fahrzeug auf Winterreifen umrüsten, sobald die Temperatur morgens unter sieben Grad Celsius liegt. Foto: Wüstenrot & Württembergische AG/Katja Bäcker-Wittke. Abdruck für redaktionelle Zwecke mit Quellenangabe honorarfrei.
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Auch im Herbst kann es bereits winterliche Temperaturen und Straßenbedingungen mit Nebel und rutschigen Fahrbahnen geben. Mit dem Reifenwechsel sollte daher nicht bis zum ersten Schneefall gewartet werden. In Deutschland gibt es keine allgemeine Winterreifenpflicht, sondern eine situative. Diese greift, wenn die Witterungsbedingungen winterlich sind – unabhängig von der Jahreszeit.

Das gilt zum Beispiel bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Reif- oder Eisglätte. Fahrer, die gegen die situative Winterreifenpflicht verstoßen und bei winterlichen Wetterverhältnissen ohne die spezielle Bereifung unterwegs sind, müssen mit 60 Euro Bußgeld und einem Punkt im deutschen Fahrtenregister rechnen. Bei Behinderung des Verkehrs werden sogar 80 Euro fällig. Wer sein Auto nicht winterlich bereift, setzt darüber hinaus sogar seinen Kasko-Versicherungsschutz aufs Spiel, wenn grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Im Falle eines Unfalls kann es dazu kommen, dass die Versicherung die Leistungen für den Schaden am eigenen Wagen kürzt, sofern grob fahrlässiges Verhalten gemäß den Versicherungsbedingungen nicht mitversichert ist. Die aktuellen Kfz-Tarife der Württembergischen schränken in diesen Fällen den Versicherungsschutz nicht ein.

Auch das Fahren mit einer zu geringen Profiltiefe kostet einen Punkt in Flensburg und mindestens 60 Euro Strafe. Die Profiltiefe muss bei Winterreifen laut Straßenverkehrsordnung mindestens 1,6 Millimeter aufweisen, empfohlen werden aber vier Millimeter. Auch wenn die Winterreifen noch genug Profil haben, sollte man sie austauschen, wenn sie älter als sechs Jahre sind, damit für ausreichend Bodenhaftung gesorgt ist.

Die Vorteile von Winterreifen liegen auf der Hand: Zunächst sorgen sie für eine bessere Haftung auf der Straße, denn bereits bei Temperaturen unter sieben Grad Celsius verhindert die spezielle Gummimischung des Winterreifens den Verhärtungseffekt bei Kälteeinwirkung. Außerdem kann ein Auto mit Winterreifen bei niedrigen Temperaturen durch die Lamellen im Profil beim Bremsen viel schneller zum Stehen kommen als mit Sommerreifen. Sie sorgen nicht nur bei Matsch und Schnee für eine bessere Traktion, sondern auch auf regennasser Fahrbahn für eine stärkere Haftung und einen kürzeren Bremsweg. Eine falsche Bereifung kann zudem zu einem Beschleunigungsdefizit von bis zu 80 Prozent führen. Um weiterhin sicher und sorgenfrei unterwegs zu sein und die Sommerreifen für den nächsten Frühling zu schonen, ist es also ratsam, die Reifen bald zu wechseln.

Neben einer angemessenen Bereifung gilt bei vereister oder rutschiger Fahrbahn: Vorausschauend fahren, runter vom Gas und vorsichtig lenken.

Zusätzlich sollte auch die Scheibenwischanlage von Zeit zu Zeit überprüft werden. Bei Schneematsch und Salzwasser können spröde Gummilippen Schlieren auf der Scheibe bilden, die die Sicht beeinträchtigen. Daher empfiehlt sich ein rechtzeitiger Austausch. Zudem sollte ausreichend viel Scheibenwischwasser, vermengt mit Frostschutzmittel, vorhanden sein, sodass die Wischerblätter nicht auf der Scheibe festfrieren und das Wischwasser auf der Scheibe keine Eisschicht bildet. Damit die Windschutzscheibe über Nacht nicht vereist, kann ein großes Handtuch oder Laken darüber gespannt werden.

Wichtig ist, immer darauf zu achten, dass die freie Sicht des Fahrers durch die Scheiben gewährleistet ist. Nur ein kleines Sichtfenster frei zu machen, genügt laut Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht. Wer dabei erwischt wird, wie er mit zugefrorenen Scheiben fährt, muss mit einem Bußgeld zwischen zehn und 35 Euro rechnen.

Ludwigsburg, 19. September 2019

Die W&W-Gruppe

1999 aus dem Zusammenschluss der beiden Traditionsunternehmen Wüstenrot und Württembergische entstanden, entwickelt und vermittelt die W&W-Gruppe heute die vier Bausteine moderner Vorsorge: Absicherung, Wohneigentum, Risikoschutz und Vermögensbildung. Sie verbindet die Geschäftsfelder Wohnen, Versichern und brandpool als gleichstarke Säulen und bietet auf diese Weise jedem Kunden die Vorsorgelösung, die zu ihm passt. Dabei setzt die W&W-Gruppe auf den Omnikanalvertrieb, der von eigenen Außendiensten über Kooperations- und Partnervertriebe sowie Makleraktivitäten bis hin zu digitalen Initiativen reicht. Für den börsennotierten Konzern mit Sitz in Stuttgart arbeiten derzeit rund 13.000 Menschen im Innen- und Außendienst.