Kürzungen bei unfallbedingtem Verdienstausfall möglich

Unfallopfer müssen die entstandenen körperlichen und psychischen Beeinträchtigungen angemessen behandeln lassen. Andernfalls erhalten sie unter Umständen ihren unfallbedingten Verdienstausfall nicht voll ersetzt. Die Württembergische Versicherung, ein Unternehmen der Wüstenrot & Württembergische-Gruppe, weist auf ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig (7 U 134/16) hin.

Weißes Blatt mit Paragraph-Zeichen auf dunkelgrauem Teppichboden
Die Württembergische Versicherung weist auf ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig hin. Foto: Katja Bäcker-Wittke, Wüstenrot & Württembergische AG. Abdruck für redaktionelle Zwecke mit Quellenangabe honorarfrei.
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Ein Motorradfahrer erlitt bei einem von einem PKW-Fahrer verschuldeten Unfall einen mehrfachen Oberschenkelbruch, was einen mehrwöchigen Krankenhausaufenthalt erforderlich machte. Schon bald stellten sich auch depressive Störungen ein, die sich im Laufe der Jahre verstärkten. Die Depression führte schließlich dazu, dass er seinen Beruf aufgeben musste und eine Rente wegen vollständiger Erwerbsunfähigkeit erhielt. Er verlangte vom Unfallgegner und dessen Haftpflichtversicherung neben dem Schmerzensgeld vollen Ausgleich für seinen Verdienstausfall.

Das Gericht ging zwar aufgrund des Gutachtens eines Sachverständigen davon aus, dass die Depression und die nachfolgende Arbeitsunfähigkeit auf den Unfall zurückzuführen sei. Dennoch gab es der Klage nur teilweise statt und sprach dem Motorradfahrer für die 20 Jahre bis zum Erreichen des Ruhestandsalters nur 25 Prozent des Verdienstausfalls als Schadensersatz zu. Das Unfallopfer habe es nämlich versäumt, durch eine angemessene Behandlung der Depression seine Erwerbsfähigkeit wieder herzustellen. Damit habe er seine Pflicht verletzt, den Schaden so weit als möglich zu mindern. Werde eine Depression länger als zwei Jahre nicht behandelt, habe dies einen „dominierenden Einfluss“ darauf, dass die Erkrankung chronisch wird, so das Gericht. Eine angemessene psychiatrische und psychotherapeutische Behandlung hätte dagegen zu einer positiven Veränderung des Befindens und des Leistungsniveaus geführt. Es wäre daher dem Unfallgeschädigten mit großer Wahrscheinlichkeit möglich gewesen, mit der Zeit wieder für vier bis sechs Stunden am Tag in einer nicht zu belastenden Tätigkeit zu arbeiten.

Ludwigsburg, 7. Oktober 2019

Die W&W-Gruppe

1999 aus dem Zusammenschluss der beiden Traditionsunternehmen Wüstenrot und Württembergische entstanden, entwickelt und vermittelt die W&W-Gruppe heute die vier Bausteine moderner Vorsorge: Absicherung, Wohneigentum, Risikoschutz und Vermögensbildung. Sie verbindet die Geschäftsfelder Wohnen, Versichern und brandpool als gleichstarke Säulen und bietet auf diese Weise jedem Kunden die Vorsorgelösung, die zu ihm passt. Dabei setzt die W&W-Gruppe auf den Omnikanalvertrieb, der von eigenen Außendiensten über Kooperations- und Partnervertriebe sowie Makleraktivitäten bis hin zu digitalen Initiativen reicht. Für den börsennotierten Konzern mit Sitz in Stuttgart arbeiten derzeit rund 13.000 Menschen im Innen- und Außendienst.