Sicherheit auf dem Pferderücken

Wenn die Tage im Frühling wärmer werden, zieht es auch Pferdebesitzer vermehrt an die frische Luft. Das gute Wetter bietet sich für ausgedehnte Ausritte an, die jedoch auch erhebliche Gefahren bergen. Die Württembergische Versicherung, ein Unternehmen der Wüstenrot & Württembergische-Gruppe (W&W), macht auf den Nutzen einer Pferdehalter-Haftpflichtversicherung aufmerksam.

Knapp 1,2 Millionen Menschen in Deutschland reiten regelmäßig, 900.000 besitzen ein eigenes Pferd. Der Umgang mit den Huftieren ist für die Reiter Bereicherung, Sport oder Entspannung. Wer Pferde hält, sollte jedoch unbedingt eine Pferdehalter-Haftpflichtversicherung abschließen. Denn der private Pferdehalter haftet grundsätzlich für alle Schäden, die das Tier verursacht, auch ohne eigenes Verschulden. Solch ein Schaden kann sich schnell auf mehrere Tausend Euro summieren. Werden Menschen verletzt, kann der Betrag sogar noch deutlich darüber liegen und einen Pferdebesitzer in große finanzielle Schwierigkeiten bringen.

Daher ist eine Pferdehalter-Haftpflichtversicherung dringend zu empfehlen, obgleich sie nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Pferde sind klassische Fluchttiere: Erschrecken sie sich oder droht möglicherweise eine Gefahr, laufen sie davon. Können sie das nicht, verteidigen sie sich durch Treten oder Beißen. Selbst Pferde, die als besonders friedlich und ausgeglichen gelten, zeigen in extremen Situationen dieses Verhalten.

Gegenstand der Pferdehalter-Haftpflichtversicherung ist es, gegen den Halter geltend gemachte Haftpflichtansprüche zu prüfen, berechtigte Ansprüche zu befriedigen und unberechtigte Ansprüche abzuwehren. Versichert sind Schäden an Personen oder Sachen, die auf das Pferd zurückzuführen sind und für die der Halter des Tieres einstehen muss.

Wichtige Bestandteile einer Pferdehalter-Haftpflichtversicherung

Die Pferdehalter-Haftpflichtversicherung deckt in der Regel Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, die Dritten durch das Pferd entstanden sind.

  • Personenschäden umfassen die Verletzung eines Menschen durch einen Unfall. Dazu gehören beispielsweise Heil- und Pflegekosten nach Bissen, Stürzen oder anderweitigen Verletzungen, aber auch Verdienstausfall, Schadenersatz oder eine lebenslange Rente.
  • Sachschäden beziehen sich auf Gegenstände, die durch das Pferd beschädigt oder zerstört werden. Die Haftpflicht als Halter des Pferdes ersetzt dabei die Kosten für die Reparatur oder zahlt den Zeitwert des beschädigten Gegenstandes aus.
  • Vermögensschäden sind als Folge eines Personen- oder Sachschadens versichert, beispielsweise wenn die vom Pferd verletzte Person eine Zeit lang ihren Beruf nicht ausüben kann (Verdienstausfall). So genannte reine Vermögensschäden, die weder auf einem Personen- oder Sachschaden beruhen, sind bei der Pferdehalter-Haftpflicht aber sehr selten. Denkbar wäre ein solcher Vermögensschaden, wenn der Geschädigte einen wichtigen Geschäftstermin verpasst und dadurch finanzielle Einbußen erleidet, weil er durch ein wild gewordenes Pferd den Stall nicht verlassen kann und warten muss, bis es vom Pferdehalter beruhigt werden kann.

Abhängig von seiner persönlichen Lebenssituation sollte jeder Pferdehalter den Vertrag zudem auf folgende wichtige Bestandteile hin überprüfen:

  • Mietsachschäden: Für den Fall, dass das Pferd beispielsweise Schäden an der gemieteten Stall-Box verursacht.
  • Mitversicherung Fremd- und Gastreiterrisiko: Wenn das Pferd zeitweise von anderen Personen im Rahmen von Reitbeteiligungen und Reitbegleitungen geritten wird.
  • Flurschäden: Wenn das Pferd beim Ausritt beispielsweise durchgeht und ein Erntefeld verwüstet.
  • Auslandsaufenthalt: Für Auslandsreisen mit dem Pferd sollte weltweiter Versicherungsschutz bestehen.
  • Deckschäden: Insbesondere für Hengste sollten Deckschäden abgesichert sein. Besteigt das eigene Pferd eine Stute, muss der Besitzer bei einem ungewollten Deckakt eventuell für die medizinische Versorgung von Muttertier und Fohlen aufkommen.
  • Pferdeturniere: Für den Fall, dass das Pferd an reitsportlichen Veranstaltungen teilnimmt und hierbei andere Tiere oder Menschen verletzt.
  • Mitversicherung von Fohlen: Fohlen können häufig durch die Pferdehalter-Haftpflichtversicherung des Muttertieres beitragsfrei mitversichert werden. Denn auch ein junges Pferd kann – trotz geringerer Größe und Gewicht – bereits erhebliche Schäden verursachen, sollte es aus seiner Box oder der Koppel ausbrechen.

Stuttgart, 30. April 2019

Die Wüstenrot & Württembergische-Gruppe (W&W)
1999 aus dem Zusammenschluss der beiden Traditionsunternehmen Wüstenrot und Württembergische entstanden, entwickelt und vermittelt die Wüstenrot & Württembergische-Gruppe heute die vier Bausteine moderner Vorsorge: Absicherung, Wohneigentum, Risikoschutz und Vermögensbildung. Als börsennotierter Konzern mit Sitz in Stuttgart verbindet die W&W-Gruppe die Geschäftsfelder Wohnen, Versichern und brandpool als gleichstarke Säulen und bietet auf diese Weise jedem Kunden die Vorsorgelösung, die zu ihm passt. Dabei setzt sie auf den Omnikanalvertrieb, der von eigenen Außendiensten über Kooperations- und Partnervertriebe sowie Makleraktivitäten bis hin zu digitalen Initiativen reicht. Derzeit arbeiten rund 13.000 Menschen im Innen- und Außendienst für die W&W-Gruppe.