Sicher vom Keller bis zum Dach

Das eigene Haus ist die größte Investition im Leben vieler Menschen. Es gilt daher, diese vollumfänglich abzusichern. Die Württembergische Versicherung AG, ein Unternehmen der Wüstenrot & Württembergische-Gruppe (W&W), informiert, welche Versicherungen Hauseigentümer benötigen.

Das Leben ist unvorhersehbar: Eine Überschwemmung, ein Brand oder ein Einbruch können schnell das beschädigen oder zerstören, was uns lieb und teuer ist. Um sich vor den finanziellen Folgen von Schäden an und in den eigenen vier Wänden zu schützen, sind Hauseigentümern folgende Versicherungen zu empfehlen:

Wohngebäudeversicherung

Die Wohngebäudeversicherung ist ein Muss für alle Besitzer von Ein- und Zweifamilienhäusern, Doppelhaushälften sowie Mehrfamilienhäusern. Das Wohngebäude kann individuell gegen die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel sowie Elementarschäden wie beispielsweise Überschwemmung, Starkregen, Erdbeben und Schneedruck versichert werden. Auch Schäden am Gebäude, die beispielsweise durch einen Einbruch verursacht wurden, deckt eine Wohngebäudeversicherung ab. Dabei werden alle Kosten von notwendigen Reparaturarbeiten bis hin zum kompletten Wiederaufbau des Gebäudes von der Wohngebäudeversicherung übernommen, sofern die Schadenursache in der bestehenden Police eingeschlossen ist. Wichtig ist es dabei, beim Versicherungsabschluss den Wert des Hauses festzulegen. Da die Baukosten steigen, empfiehlt es sich, eine „gleitende Neuwertversicherung“ zu wählen. Damit ist garantiert, dass im Schadensfall die Wiederherstellung des Hauses gesichert ist. Neben dem Wohngebäude können zudem auch Nebengebäude auf dem Grundstück wie Garagen oder Gartenhäuser zum Unterstellen von Gartengerät versichert werden.

Starke Stürme, große Hitze und schwere Überschwemmungen – das Wetter hält viele Überraschungen bereit. Das Jahr 2018 war da keine Ausnahme. Es empfiehlt sich daher, die Wohngebäudeversicherung um die Police Elementarschäden zu ergänzen. Abgesichert sind dann Kosten, die durch Schäden wie Überschwemmungen, Starkregen, Erdbeben, Erdrutsch, Schneedruck oder Lawinen entstanden sind.

Hausratversicherung

Werden Möbel und anderer Hausrat in Folge eines Brandes, Rohrbruchs oder Sturmes beschädigt oder zerstört, übernimmt die Hausratversicherung die Kosten für notwendige Reparaturen oder Neuanschaffungen. Daneben sind Schäden, die durch Einbruchdiebstahl, Vandalismus und Raub entstanden sind, ebenfalls über eine Hausratversicherung abgesichert. Eine Ergänzung der Versicherung um Elementargefahren, wie auch bei der Wohngebäudeversicherung, ist ferner empfehlenswert. Generell ist es sinnvoll, beide Versicherungen als Kombination bei einem Anbieter abzuschließen. Sind im Schadensfall sowohl das Haus als auch der Hausrat betroffen, liegen die Begutachtung des Schadens und dessen Regulierung in einer Hand. Die Abwicklung wird so deutlich vereinfacht und beschleunigt.

Übrigens: Die Wohngebäudeversicherung und Hausratversicherung der Württembergischen bieten bei den Tarifen Premium- und KomfortSchutz Versicherungsschutz sogar bei grober Fahrlässigkeit.

Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung

Auch wenn man selbst sein Haus nicht bewohnt, sondern vermietet – als Eigentümer ist man für sein Haus oder Grundstück verantwortlich. Für Schäden, die auf Verletzung der Instandhaltungs- und Verkehrssicherungspflicht zurückzuführen sind, haften Haus- und Grundstückseigentümer unbegrenzt. Bei Unfällen, verursacht beispielsweise durch nasses Laub oder Glatteis auf dem Gehweg oder sich ablösende Gebäudeteile, drohen oft Streitigkeiten, die nicht selten vor Gericht enden. Die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung schützt vor den finanziellen Folgen, die durch einen solchen Unfall entstehen können.

Privat-Haftpflichtversicherung

Bei Eigentümern eines selbst bewohnten Einfamilienhauses reicht der Abschluss einer Privat-Haftpflichtversicherung aus, um sich vor den Schadenersatzansprüchen Dritter zu schützen. Sie ist eine der wichtigsten Versicherungen und ein Muss für jeden. Das Versicherungsunternehmen prüft, ob und in welcher Höhe Versicherte zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet sind und schützt vor unbegründeten Ansprüchen, auch vor Gericht. Bei berechtigten Schadenersatzansprüchen verursacht durch Personen-, Sach- und Vermögensschäden leistet die Privat-Haftpflichtversicherung finanzielle Wiedergutmachung.

Stuttgart, 12. Februar 2019

Die Wüstenrot & Württembergische-Gruppe (W&W)
1999 aus dem Zusammenschluss der beiden Traditionsunternehmen Wüstenrot und Württembergische entstanden, entwickelt und vermittelt die Wüstenrot & Württembergische-Gruppe heute die vier Bausteine moderner Vorsorge: Absicherung, Wohneigentum, Risikoschutz und Vermögensbildung. Als börsennotierter Konzern mit Sitz in Stuttgart verbindet die W&W-Gruppe die Geschäftsfelder Wohnen, Versicherung und brandpool als gleichstarke Säulen und bietet auf diese Weise jedem Kunden die Vorsorgelösung, die zu ihm passt. Dabei setzt sie auf den Omnikanalvertrieb, der von eigenen Außendiensten über Kooperations- und Partnervertriebe sowie Makleraktivitäten bis hin zu digitalen Initiativen reicht. Derzeit arbeiten rund 13.000 Menschen im Innen- und Außendienst für die W&W-Gruppe.