Württembergische Lebensversicherung Aktiengesellschaft: Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien zum regulierten Markt (Delisting)
Stuttgart, den 10. Dezember 2014 – Der Vorstand der Württembergische Lebensversicherung Aktiengesellschaft (Namensaktien: ISIN DE0008405028/WKN 840502; Inhaberaktien: ISIN DE0008405002/WKN 840500) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, den Widerruf der Zulassung aller Aktien der Württembergische Lebensversicherung Aktiengesellschaft zum geregelten Markt an der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse in Stuttgart als dem einzigen regulierten Markt, zu dem die Aktien der Gesellschaft zugelassen sind, zu beantragen (Delisting). Über den Widerruf der Zulassung der Aktien entscheidet die Baden-Württembergische Wertpapierbörse. Der Vorstand wird den Antrag auf Widerruf der Zulassung zeitnah bei der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse stellen und rechnet damit, dass der Widerruf der Zulassung zum regulierten Markt mit Ablauf von höchstens sechs Monaten nach der Entscheidung der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse wirksam werden wird.
Grund für die Entscheidung zum Delisting ist, dass der wirtschaftliche Nutzen der Börsennotierung der Württembergische Lebensversicherung Aktiengesellschaft den damit verbundenen Aufwand nicht mehr rechtfertigt.
Im Zusammenhang mit der Entscheidung zum Delisting hat die Wüstenrot & Württembergische AG als Mehrheitsaktionärin der Württembergische Lebensversicherung Aktiengesellschaft heute ihre Entscheidung bekanntgegeben, dass sie den Aktionären der Württembergische Lebensversicherung Aktiengesellschaft ein öffentliches Angebot zum Erwerb von bis zu 1.398.227 Aktien der Württembergische Lebensversicherung Aktiengesellschaft zu einem Angebotspreis von 17,75 Euro je Aktie der Württembergische Lebensversicherung Aktiengesellschaft unterbreiten wird.
Stuttgart, den 10. Dezember 2014