Menschen mit Behinderung können Kfz-Beihilfe beantragen
Unter bestimmten Voraussetzungen können Menschen mit Behinderung eine Beihilfe beantragen, wenn sie auf ein Fahrzeug angewiesen sind, um ihren Beruf auszuüben oder eine Ausbildung zu absolvieren. Je nach persönlicher Situation sind unterschiedliche Leistungsträger zuständig – etwa die Bundesagentur für Arbeit, die gesetzliche Rentenversicherung oder das Integrationsamt. Die Württembergische Versicherung weist auf ein Urteil des Sozialgerichts Lüneburg (S 38 SO 34/25 R) hin, aus dem sich die Voraussetzungen im Einzelnen ergeben.
Eine junge Frau, die an einer spinalen Muskelatrophie litt und nachts beatmet werden musste, wollte ein Studium der Psychologie an der Uni Hamburg beginnen. Sie beantragte bei der zuständigen Behörde eine Kfz-Beihilfe, damit sie sich ein geeignetes Fahrzeug kaufen und es behindertengerecht umbauen lassen konnte. Sie wies darauf hin, dass sie mit ihrem sechsrädrigen Rollstuhl, der 300 kg wog, keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzen könne. Die Behörde lehnte den Antrag ab, da sie der Meinung war, die Frau sei dem Straßenverkehr in Hamburg nicht gewachsen. Dagegen klagte die junge Frau und bekam Recht.
Laut dem Urteil hatte die Frau ausreichend belegt, dass sie ein behindertengerechtes Fahrzeug benötige, um das angestrebte Studium durchzuführen. Aufgrund der Schwere ihrer Behinderung sei es unmöglich für sie, öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen. Sie könne auch nicht auf Fahrdienste verwiesen werden, da Krankheitsausfälle von Fahrern und fehlende Kapazitäten zu täglichem Stress führten und auf Dauer teurer kämen als ein eigenes Fahrzeug. Außerdem benötige die Frau ein Fahrzeug, um ihrem sozialen Engagement nachzukommen, Freunde und Verwandte zu besuchen und ihre sportlichen Aktivitäten aufrechtzuerhalten. Bis zur Anschaffung und zum Umbau des Fahrzeugs muss die Behörde die Kosten für einen behindertengerechten Mietwagen und zunächst für den Transport durch den Vater mit einer Assistenzkraft übernehmen.
Kornwestheim, 13. März 2026
Die W&W-Gruppe
1999 aus dem Zusammenschluss der beiden Traditionsunternehmen Wüstenrot und Württembergische entstanden, entwickelt und vermittelt die W&W-Gruppe heute die vier Bausteine moderner Vorsorge: Absicherung, Wohneigentum, Risikoschutz und Vermögensbildung. Sie verbindet die Geschäftsfelder Wohnen und Versichern mit den digitalen Initiativen und Marken des Konzerns wie Adam Riese und bietet auf diese Weise Kundinnen und Kunden die Vorsorgelösung, die zu ihnen passt. Dabei setzt die W&W-Gruppe auf den Omnikanalvertrieb, der von eigenen Außendiensten über Kooperations- und Partnervertriebe sowie Makleraktivitäten bis hin zu digitalen Initiativen reicht. Für den börsennotierten Konzern mit Sitz in Kornwestheim arbeiten derzeit rund 13.000 Menschen im Innen- und Außendienst.