Mietparteien dürfen Betriebskosten-
abrechnungen prüfen
Mieterinnen und Mieter haben das Recht, die Belege der Betriebskostenabrechnungen beim Vermieter oder Verwalter einzusehen. Nur ausnahmsweise können sie jedoch verlangen, dass Belegkopien angefertigt und an sie übersandt werden. Die Wüstenrot Bausparkasse, ein Unternehmen der W&W-Gruppe, weist auf eine aktuelle Entscheidung des Landgerichts Hanau (2 S 43/24) hin.
Ein Mieter wollte nach seinem Auszug die Belege der letzten Betriebskostenabrechnung einsehen. Er war jedoch nicht bereit, den Vermieter aufzusuchen, da er inzwischen 124 km von ihm entfernt wohnte. Das Gericht entschied, dass er nur dann Belegkopien verlangen könne, wenn ihm die Fahrt zum Vermieter nicht zuzumuten ist. Dabei komme es aber nur darauf an, wie weit die seitherige Mietwohnung vom Wohnsitz des Vermieters entfernt ist. Da dies im entschiedenen Fall nur 46 km waren, sei es dem Mieter zumutbar, den Vermieter aufzusuchen. Es liege somit in der freien Entscheidung des Vermieters, ob er Belegkopien anfertigen und übersenden möchte.
Kornwestheim, 7. November 2025
Die W&W-Gruppe
1999 aus dem Zusammenschluss der beiden Traditionsunternehmen Wüstenrot und Württembergische entstanden, entwickelt und vermittelt die W&W-Gruppe heute die vier Bausteine moderner Vorsorge: Absicherung, Wohneigentum, Risikoschutz und Vermögensbildung. Sie verbindet die Geschäftsfelder Wohnen und Versichern mit den digitalen Initiativen und Marken des Konzerns wie Adam Riese und bietet auf diese Weise Kundinnen und Kunden die Vorsorgelösung, die zu ihnen passt. Dabei setzt die W&W-Gruppe auf den Omnikanalvertrieb, der von eigenen Außendiensten über Kooperations- und Partnervertriebe sowie Makleraktivitäten bis hin zu digitalen Initiativen reicht. Für den börsennotierten Konzern mit Sitz in Kornwestheim arbeiten derzeit rund 13.000 Menschen im Innen- und Außendienst.