Bei unberechtigtem Parken an Ladesäule droht Abschleppen

An beschilderten Ladesäulen dürfen nur E-Fahrzeuge während des Ladevorgangs parken. Verbotswidrig geparkte Fahrzeuge können abgeschleppt werden, es sei denn, die Ladesäule ist nicht funktionstüchtig. Die Württembergische Versicherung, ein Unternehmen der W&W-Gruppe, weist auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg (21 K 3886/24) hin.

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Laut dem Urteil können unberechtigt geparkte Fahrzeuge auch dann ohne Weiteres abgeschleppt werden, wenn noch andere Parkplätze mit Ladesäule in der Nähe frei sind. Nur so könne sichergestellt werden, dass solche Parkplätze ausschließlich E-Fahrzeugen zum Aufladen zur Verfügung stehen. Ansonsten gelte ein Parkverbot.

Im konkreten Fall hatte der Halter eines abgeschleppten Fahrzeugs Glück. Die Ladesäule, an der er geparkt hatte, war nämlich nicht funktionstüchtig, was sich aus einem an der Säule angebrachten Hinweis ergab. In diesem Fall sei ein Abschleppen unverhältnismäßig gewesen, entschied das Gericht. Der Halter bekam damit die erhobenen Abschleppgebühren von rund 470 Euro zurück.

Kornwestheim, 20. Oktober 2025

Die W&W-Gruppe

1999 aus dem Zusammenschluss der beiden Traditionsunternehmen Wüstenrot und Württembergische entstanden, entwickelt und vermittelt die W&W-Gruppe heute die vier Bausteine moderner Vorsorge: Absicherung, Wohneigentum, Risikoschutz und Vermögensbildung. Sie verbindet die Geschäftsfelder Wohnen und Versichern mit den digitalen Initiativen und Marken des Konzerns wie Adam Riese und bietet auf diese Weise Kundinnen und Kunden die Vorsorgelösung, die zu ihnen passt. Dabei setzt die W&W-Gruppe auf den Omnikanalvertrieb, der von eigenen Außendiensten über Kooperations- und Partnervertriebe sowie Makleraktivitäten bis hin zu digitalen Initiativen reicht. Für den börsennotierten Konzern mit Sitz in Kornwestheim arbeiten derzeit rund 13.000 Menschen im Innen- und Außendienst.