
Blendung durch Solaranlage muss in Grenzen hingenommen werden
Anwohnerinnen und Anwohner können sich gegen störende Lichtreflexionen einer Solaranlage auf dem Nachbarhaus nur wehren, wenn sie dadurch wesentlich beeinträchtigt werden. Sollte dies der Fall sein, muss die Anlage umgebaut werden. Wüstenrot weist auf zwei aktuelle Gerichtsurteile hin.