Erbschaftsteuerbefreiung hat Grenzen
Bewohnen Familienangehörige eine geerbte Wohnimmobilie nach dem Tod der vererbenden Person weiter, spricht der Gesetzgeber von einem sogenannten Familienheim und befreit die dort wohnenden Erben von der anteiligen Erbschaftsteuer. Allerdings hat diese Steuerbefreiung Grenzen.