CRS

Seit Jahresbeginn 2016 gilt in der Bundesrepublik Deutschland das Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz (FKAustG). Hiermit wurde der von der OECD vorgeschlagene „Standard for Automatic Exchange of Financial Account Information“ (Common Reporting Standard; kurz: CRS) bzw. die erweiterte EU-Amtshilferichtlinie (Richtlinie 2014/107/EU) in nationales Recht überführt. Über das FKAustG sind die deutschen Finanzinstitute zu einem automatischen internationalen Informationsaustausch über relevante Finanzkonten verpflichtet, die von Kunden gehalten werden, die in einem Teilnehmerland steuerlich ansässig sind.
Der Steuerstatus wichtiger W&W-Gesellschaften sowie der Pensionskasse der Württembergischen VVaG kann den folgenden Formularen (Entity Tax Residency Self-Certification Form) entnommen werden. Mit diesen Selbstauskünften werden die FKAustG-Anforderungen ebenso abgedeckt wie die Anforderungen von UK-FATCA (UK-CDOT). Bei Sachverhaltsänderungen der Gesellschaften werden diese Selbstauskünfte zeitnah aktualisiert.

FATCA

Im Jahr 2010 wurde in den USA das FATCA-Gesetz erlassen. Mit FATCA ("Foreign Account Tax Compliance Act") wurde das US-Steuer-Reporting von ausländischen Finanzinstitutionen verschärft, damit US-steuerpflichtige Personen nicht mittels ausländischer Finanzinstitutionen ihre Steuern verkürzen. Die Bundesrepublik Deutschland hat, wie viele andere Staaten auch, die Regelungen im Jahr 2014 in nationales Recht überführt.
Die FATCA-relevanten Tochtergesellschaften der W&W-Gruppe werden diese Regelungen einhalten. Der FATCA-Status der W&W-Gesellschaften sowie der Pensionskasse der Württembergischen VVaG kann den folgenden Formularen entnommen werden.