Auch Darlehenstilgung der verstorbenen Ehefrau wird gefördert
Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hatte vor Kurzem zu entscheiden, ob gefördertes Guthaben aus einem Wohn-Riester-Vertrag auch verwendet werden darf, wenn nicht das eigene Immobiliendarlehen, sondern das einer verstorbenen Ehefrau getilgt werden soll. Darauf verweist die Wüstenrot Bausparkasse.