Die Wüstenrot-Zentrale in Ludwigsburg

Deckungsstock

Pfandbriefe sind jederzeit durch die Summe der Deckungsmassen gedeckt. Für alle Pfandbriefgläubiger gilt als Schutzmechanismus das Insolvenzvorrecht, in dem im Insolvenzfalle alle Deckungswerte den Pfandbriefgläubigern uneingeschränkt zur Verfügung stehen.

Der Deckungsstock für Hypothekenpfandbriefe besteht aus Darlehen die durch Grundpfandrechte (Hypotheken und Grundschulden) besichert sind. Diese Grundpfandrechte müssen hohen Qualitätsanforderungen genügen, insbesondere die Beschränkung auf 60% des Beleihungsauslaufes bietet einen hohen Schutz vor Wertverlusten.

Hypothekendeckungsstock

Deckungsstock Stand Oktober 2010