Corporate Governance W&W-Gruppe

Entsprechenserklärung Wüstenrot & Württembergische AG

zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG
Stand: 7. Dezember 2011

Für den Zeitraum seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung im Dezember 2010 wurde und wird den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers am 2. Juli 2010 bekannt gemachten Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ in der Fassung vom 26. Mai 2010 („Kodexempfehlungen“) mit nachstehenden Ausnahmen entsprochen:

- Nach Ziff. 3.8 Abs. 2 und 3 soll für den Fall, dass die Gesellschaft für den Aufsichtsrat eine D&O-Versicherung abschließt, ein Selbstbehalt von mindestens 10% des Schadens bis mindestens zur Höhe des Eineinhalbfachen der festen jährlichen Vergütung vereinbart werden. Hiervon weicht die Wüstenrot & Württembergische AG ab, denn ein erheblicher Selbstbehalt, der wegen des zu beachtenden Gleichheitssatzes jeweils nur einheitlich sein kann, würde Aufsichtsratsmitglieder je nach ihren privaten Einkommens- und Vermögensverhältnissen sehr unterschiedlich treffen. Ein weniger vermögendes Mitglied des Aufsichtsrats könnte im Ernstfall in existenzielle Schwierigkeiten kommen, was in Anbetracht gleicher Pflichten nicht als gerecht zu betrachten ist.

- Nach Ziff. 5.3.3 soll der Aufsichtsrat einen Nominierungsausschuss bilden, der aus¬schließlich mit Vertretern der Anteilseigner besetzt ist und dem Aufsichtsrat für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung geeignete Kandidaten vorschlägt. Hiervon weicht die Wüstenrot & Württembergische AG ab. In Anbetracht der Aktionärsstruktur wird kein Bedarf für ein derartiges zusätzliches Gremium gesehen.

Für den Zeitraum seit Abgabe der aktualisierten Entsprechenserklärung im Juni 2011 wurde und wird den Kodexempfehlungen neben den genannten Abweichungen (Ziff. 3.8 Abs. 2 und 3 und Ziff. 5.3.3) mit nachstehender weiterer Ausnahme entsprochen:

- Nach Ziff. 5.4.6 Abs. 2 S. 1 sollen die Mitglieder des Aufsichtsrats neben einer festen eine erfolgsorientierte Vergütung erhalten. Hiervon weicht die Wüstenrot & Württembergische AG ab. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine feste, nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbare Vergütung, sowie ein Sitzungsgeld für die Teilnahme an Aufsichtsratssitzungen. Die Höhe der Festvergütung sowie des Sitzungsgeldes setzt die Hauptversammlung fest; setzt die Hauptversammlung keinen Betrag fest, gilt der jeweilige Betrag des Vorjahres. Eine erfolgsorientierte variable Vergütung wird nicht gezahlt. Diese gewählte Struktur der Vergütung des Aufsichtsrats berücksichtigt die jüngeren Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen und stellt eine sinnvolle Grundlage dar, um auch in Zukunft geeignete Kandidaten für die Tätigkeit im Aufsichtsrat der Gesellschaft gewinnen zu können. Darüber hinaus wird auf eine erfolgsorientierte Vergütung konzernweit verzichtet, da dies der Funktion des Aufsichtsrats als Kontrollorgan angemessen und förderlich erscheint.

Für den Vorstand

Für den Aufsichtsrat