Offenlegungsberichte

Mit der Veröffentlichung des Offenlegungsberichts setzen die Wüstenrot Bausparkasse AG und die Wüstenrot Bank AG Pfandbriefbank die Offenlegungsanforderungen nach §§ 319 - 337 SolvV in Verbindung mit § 26a Kreditwesengesetz (KWG) erstmals zum 31. Dezember 2008 um.